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Infos zu biometrische Passbilder
Seit dem 01.11.2005 müssen Passbilder für den Reisepass und den neuen EU-Führerschein biometriefähig sein. Das heißt, sie müssen spezielle Anforderungen erfüllen, mittels derer Ihr Gesichtsfeld „biometrisch“ abgespeichert werden kann. Damit die Elektronik das Passbild korrekt verarbeiten kann, gibt es einheitliche Regeln, denen ein biometrisches Passfoto entsprechen muss. Das Gesicht muss dabei frontal abgelichtet sein und Sie müssen mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund in die Kamera blicken, so dass Ihre Gesichtszüge sowie der gesamte Gesichtsausschnitt in eine vorgegebene Schablone passt und vermessen werden kann.
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